Kirchenbeitragsstelle Mödling

Kathrin Umrath

Kirchenbeitragsreferentin

Roman Oberleitner

Kirchenbeitragsbeauftragter

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Freitag  10:00 - 12:00

Dienstag                  18:00 - 19:00

Donnerstag            16:00 - 18:00

Weitere Informationen zum Kirchenbeitrag

der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich:

gerecht.at

Brief zur Kirchenbeitragsvorschreibung

von Pfarrer M. Lintner:

Brief 2024

Informationen zum Kirchenbeitrag

Jede Gemeinschaft braucht eine Finanzierungsform. Die Kirchenbeitragsordnung ist aus mancherlei Sicht nicht ideal, sie ist jedoch gerecht und fair, da sie von den Einkommensverhältnissen der beitragspflichtigen Mitglieder ausgeht und damit versucht, sozial angemessen vorzugehen. Die Evangelische Kirche ist auf die Unterstützung der einzelnen Gemeindeglieder angewiesen.

 

Wofür wird der Kirchenbeitrag verwendet?
Die Gesamtkirche finanziert mit dem Kirchenbeitrag
• die Gehälter der Pfarrer/innen
• Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter/innen
• Erwachsenenbildungseinrichtungen wie z. B. die Evangelische Akademien
• Öffentlichkeitsarbeit
• Frauen- und Jugendarbeit
• Ökumene
• Weltmission - Entwicklungszusammenarbeit
• Hochschulseelsorge
• das Werk für Evangelisation und Gemeindeaufbau und
• unterstützt Initiativen von Gemeinden und Diözesen

 

Ihre Pfarrgemeinde finanziert mit dem Kirchenbeitrag die Arbeit in der Pfarrgemeinde und erhält die Gebäude. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, wird auch ein Zuschlag zum Kirchenbeitrag erhoben, der sich Gemeindeumlage nennt.

 

Wer zahlt Kirchenbeitrag?
Beitragspflichtig ist jeder Evangelische ab dem 19. Lebensjahr, es sei denn der Beitragspflichtige befindet sich in Ausbildung (Studium, Schulausbildung, Lehre, Zivildienst bzw. Präsenzdienst).

Wichtig: Die Kirchenbeitragsstelle kann dies nur berücksichtigen, wenn sie darüber informiert wird und eine entsprechende Bestätigung erhält.

 

Wie hoch ist der Kirchenbeitrag?
Liegen der Kirchenbeitragsstelle keine Daten vor, wird die Beitragsgrundlage geschätzt. Gegen diese Schätzung kann Einspruch erhoben werden. Eine Ermäßigung des Kirchenbeitrages ist bei Vorliegen bestimmter Vorraussetzungen möglich. Dafür sind Einkommen und Sonderausgaben (besondere finanzielle Belastungen) nachzuweisen.

 

Wichtig: Ein Einspruch kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen (Lohnzettel, Studienbestätigung, Arbeitslosennachweis,…) zur Einsicht vorliegen (diese werden selbstverständlich vertraulich behandelt).